Roehn-Gesunde-Steuerberatung-Aktuelles

Aktuelles

Aktuelle Gesetzesänderungen und Branchen-News stehen für die Optimierung Ihrer Betriebs- oder Praxisabläufe unter unserer Beobachtung und diese finden Sie hier zusammengefasst.

Änderung Arbeitszimmer

Bisher konnten Selbständige ihr häusliches Arbeitszimmer bei fehlenden häuslichen Tätigkeitmittelpunk mit bis zu 1250 € als Betriebsausgaben abziehen. Dies setzte voraus, dass kein anderer Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stand. Nun können nur noch „Erwerbstätige, die den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer haben“ die Raumkosten abziehen.

  • Entweder mit einer Jahrespauschale von 1250 € oder
  • Den tatsächlichen Aufwendungen.
  • Der Arbeitsraum muss ein für sich selbständig zu bewertender abgetrennter raum sein.
  • Für den Rest gilt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag bis maximal 1260€. Diese kann abgezogen werden sofern keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde und die Arbeit von zuhause aus erledigt wird.

Quelle: Haufe Verlag

Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 € umsatzsteuerpflichtige Umsätze erwirtschaftet hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt. Es ist keine Rechtsform, aber man profitiert von einer besonderen steuerlichen Regelung, der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).

ZUR INFO:

  • Zusatz auf Rechnung „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. “
  • Wer trotz Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer ausweist schuldet diese auch.
  • Achtung: Einfuhrumsatzsteuer, innergemeinschaftlicher Erwerb, Steuerschuldumkehr nach §13b UStG sind davon getrennt zu beurteilen.

Quelle: Haufe Verlag

Am 1.1.2024 trat der zweite Schritt beim Inflationsausgleichsgesetzes in Kraft. 15 Milliarden Euro Steuererleichterungen für die Bürger/innen der Bundesrepublik.

  • Höherer Grundfreibetrag
  • Höherer Kinderfreibetrag
  • Weitere Entlastung beim Einkommensteuertarif
  • Höhere Freigrenze beim Soli

– Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent greift ab einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von nunmehr 11.604 Euro (nach 10.908 Euro in 2023).
– Mit jedem zusätzlich verdienten Einkommenseuro steigt der Steuertarif gemäß dem linear-progressiven Tarif bis auf 42 Prozent an.
– Der Beginn des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent wurde für 2023 von 58.597 Euro auf 62.810 Euro angehoben, ab 2024 wird er erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben.
– Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent gilt unverändert ab einem Einkommen von 277.826 Euro.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de

Mit diesem Gesetz ergeben sich bedeutende Neuerungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):

  • Nur gesellschaftsrechtliche Auswirkungen keine ertragssteuerlichen Auswirkungen , wonach die Gesellschafter einer GbR immer noch das steuerliche Vermögen zur Gesamthand hat.
  • GbR kann gesellschaftsrechtliches Vermögen haben
  • Sie kann ins Gesellschaftsregister eingetragen werden. Dies ist notwendig, um über ihre Grundstücksrechte verfügen und Grundeigentum oder (sonstige) Grundstücksrechte erwerben bzw. veräußern zu können.

Quelle: Haufe Verlag

Ab dem 1. Januar 2024 wird das elektronische Rezept eine verpflichtende Anwendung!

Das bedeutet, dass Praxen verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ab sofort elektronisch verordnen müssen. Es drohen Abschläge bei der TI-Pauschale, sollten Praxen die aktuelle Software-Version für das eRezept nicht zum Jahreswechsel eingespielt haben.

TI-Pauschale ist abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Mit dieser Pauschale sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die TI entstehen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Ab 8. Mai 2023 steht die Antragsplattform für Härtefallfonds in Thüringen zur Verfügung.

Wer ist antragsberechtigt?
Private Eigentümer von Heizungsanlagen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern betrieben werden und deren Energiekosten sich im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 mindestens verdoppelt haben. (im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021)

Um welche Energieträger handelt es sich?
Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks

Wie hoch ist die Erstattung?
Für die Kosten, die über die Verdopplung gegenüber dem Referenzpreis hinausgehen, werden 80% der Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger erstattet – bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.

Quelle: https://umwelt.thueringen.de

Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam? Eine ausführliche Erklärung zu diesem Thema finden Sie über den untenstehenden Link.

Zur Information: Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass bei in Papierform übermittelten Einsprüchen gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform keine Eingangsbestätigungen der Finanzämter versendet werden. Allerdings erhalten Sie bei der Übermittlung durch das Portal ELSTER unter „Alle Formulare“/“Anträge, Einspruch und Mitteilungen“/“Einspruch“ eine automatische Versandbestätigung.

Quelle: LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. 11.4.2023

Säumniszuschläge fallen immer dann an, wenn eine Steuer  nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wurde. Die Höhe des Säumniszuschlags beträgt für jeden Monat 1 % des rückständigen Steuerbetrags. Gegen die Höhe dieses Zuschlags bestehen auch bei einem strukturellen Niedrig­zinsniveau keine verfas­sungs­recht­lichen Bedenken. (BFH, Urteil v. 15.11.2022 – VII R 55/20; veröffent­licht am 30.3.2023).

Laut Urteil handelt es sich bei den Nachzahlungszinsen weder um eine Sanktion noch um ein Druckmittel, sondern allein um einen Ausgleich für die Kapitalnutzung.

Quelle: nwb.de/service/10_News_23_03_30_VSZ

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