- Steuerfreie Kaufkraftzuschläge bei Auslandstätigkeit
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsendet, so kann der Arbeitgeber höhere Lebenshaltungskosten durch die Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Die steuerfreien Beträge für Angola und Madagaskar wurden zum 01.07.2018 durch das Bundesfinanzministerium angepasst.
- 1-Prozent-Regelung
Die 1-Prozent-Regelung setzt eine betriebliche Nutzung des Kfz von mehr als 50 Prozent voraus. Jedoch dürfen trotzdem 100 Prozent der angefallenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
- Beteiligungen am Arbeitgeber
Wenn sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber beteiligt, so kann diese Beteiligung eine eigenständige Erwerbsgrundlage sein. Die sich aus der Beteiligung ergebenden Beträge stehen dann in keinem einkommensteuerrechtlich relevanten Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis, somit ist auch der Erlös aus einer möglichen Veräußerung der Kapitalbeteiligung nicht als Arbeitslohn zu bewerten.
- Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR
Zahlt eine Rechtsanwalts-GbR Beiträge ihrer Haftpflichtversicherung für die „Tätigkeit als Rechtsanwalt“, so führen diese nicht zu Arbeitslohn bei den dort angestellten Rechtsanwälten. Dies gilt auch, wenn der gewählte Versicherungsschutz die Mindestversicherungssumme aus § 51 BRAO übersteigt und der Versicherungsschutz sich nicht nur auf die Gesellschafter der Rechtsanwalts-GbR, sondern auch deren Angestellte erstreckt.
- Übernahme von Umzugskosten
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einen betrieblich veranlassten Umzug seines Arbeitnehmers, so kann dieser die Vorsteuer daraus geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umzug überwiegend betrieblich veranlasst ist und, dass die entsprechenden Rechnungen noch vorliegen.
- Schadenersatzzahlungen des Arbeitgebers
Kommt es durch eine unerlaubte Handlung oder Pflichtverletzung des Arbeitgebers zu einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung des Arbeitnehmers, so hat dieser ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber seinem Arbeitgeber. Die Erfüllung des Schadenersatzes ist dabei nicht als Arbeitslohn zu behandeln.
- Doppelte Haushaltsführung von Soldaten
Die Verpflegungspauschalen einer doppelten Haushaltsführung für Soldaten sind zu kürzen, wenn diesen eine Gemeinschaftsverpflegung für Frühstück, Mittag- und Abendessen zur Verfügung steht. Dabei ist es irrelevant ob diese sich daran beteiligen oder sich trotz des Angebots selbst versorgen.
Quelle: IWW Institut, Löhne und Gehälter professionell, Ausgabe 09|2018